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Safe durch digitale Welten

Inhalte im Internet verbreiten sich extrem rasch und mit enormer Reichweite – und sind damit schwer kontrollierbar. Die Möglichkeiten, anonym bzw. mit vorgegebener Identität Kommentare abzugeben oder Infos zu veröffentlichen, öffnet auch die Tür für missbräuchliches Verhalten. 

Kein Platz für Mobbing: respektvoller Umgang miteinander, Schutz der eigenen Privatsphäre und klares Handeln, wenn jemand Grenzen überschreitet. Das funktioniert digital wie im echten Leben…

Schutz vor Mobbing im Internet

Cyber-Mobbing und andere digitale Grenzüberschreitungen
Wenn absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen über digitale Medien wiederholt passiert bzw. über längere Zeit für andere wahrnehmbar ist, spricht man von Cyber-Mobbing. 

Catfishing meint das Vortäuschen einer falschen Online-Identität, also jemand gibt sich im Internet als jemand anderes aus.

Am häufigsten kommt das auf Datingportalen oder in sozialen Netzwerken vor. Meist wird mit einem Fake-Profil verschleiert, wer in Wirklichkeit dahinter steckt – die Motive dafür können auch gefährlich sein: sich als gleichaltrig ausgeben, betrügerische Absichten oder Manipulation.

Mit Fake News bezeichnet man Informationen (Meldungen, Artikel, Postings, Videos), die meist digital verbreitet werden. Oft enthalten sie zum Teil nachweisbare Inhalte, die jedoch absichtlich verzerrt oder mit falschen Informationen vermischt werden. 

Provokante Überschriften oder eine spannende Aufmachung sorgen für eine gewünscht schnelle Verbreitung (z.B. zur Meinungsbildung, Manipulation).

Damit ist das gezielte Anlocken oder Ködern („to lure“) von Jugendlichen durch Erwachsene gemeint. Mit verlockenden Angeboten wird versucht, sie zu einem bestimmten Verhalten zu verleiten.

Diese Kontaktanbahnung wird auch als Zugang für missbräuchliche Angebote genutzt, um z.B. Nacktbilder zu bekommen.

Damit ist störendes Kommunikationsverhalten in digitalen Medien gemeint, das von unangemessenen oder provokanten Kommentaren, verbalen Angriffen bis hin zu Rufschädigung und Shitstorms reichen kann.

Meist geht es darum, emotionale Reaktionen zu bewirken. Es kann jedoch auch einsetzt werden, um gezielt Irritation und Falschinformationen oder diskriminierende Hasskommentare zu verbreiten.

Mobbing im Netz – also Beleidigungen, Bedrohungen, Belästigungen oder Ausgrenzung über digitale Medien – kann in verschiedenen Formen und über unterschiedliche Wege stattfinden. Gemeinsam ist ihnen, dass die Betroffenen dadurch in ihrer Lebensführung beeinträchtigt werden.

Massive oder wiederholte Mobbingattacken sind strafbar, ebenso wie die Verletzung der Persönlichkeitsrechte (wie z.B. durch unerlaubtes Veröffentlichen privater Inhalte). 

§107c Strafgesetzbuch

Körperliche Angriffe oder andere Gewalthandlungen, die mitgefilmt und anschließend im Internet verbreitet werden, nennt man Happy Slapping.

Reale Gewalttaten sind eine schwerwiegende Straftat (Körperverletzung, Nötigung). Auch inszenierte Gewalthandlungen können strafbar sein, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen das  Jugendschutzgesetz (Zugang zu gewaltverherrlichenden Medien) verstoßen.

Sextortion (aus Sex und Extortion = Erpressung) passiert häufig in sozialen Netzwerken oder auf Dating-Plattformen. Von einem (sehr attraktiven) Profil kommt eine Aufforderung, nackt vor der Kamera zu posieren oder intime Fotos zu schicken.
Danach folgt die Erpressung, bestimmte Gegenleistungen zu erbringen, um eine Veröffentlichung der Bilder zu verhindern.

Wortwörtlich meint der Begriff „unter den Rock blicken“ – im Allgemeinen sind damit aber alle heimlichen Bildaufnahmen des Intimbereichs gemeint.

Ohne Zustimmung intime Fotos zu machen, ist strafbar. Auch wenn das Bild nicht veröffentlicht wird.

Deepfakes sind Bilder oder Videos, die mit Hilfe von KI (künstlicher Intelligenz) absichtlich verändert wurden.

Missbrauch von Deepfakes passiert z.B. im pornografischen Bereich, wenn falsche Nacktvideos erstellt werden.

Damit sind Hasspostings, also abwertende und beleidigende Äußerungen im Internet gemeint. Oft handelt es sich dabei um sexistische, rassistische oder andere diskriminierende Kommentare.

Hass im Netz kann strafbar sein, wenn sie z.B. gefährliche Drohungen beinhalten oder als fortdauernde Belästigung unter Cyber-Mobbing fallen.

Stalking bedeutet beharrliches Verfolgen – meist von einer Person ausgehend, die sich dabei auch zeigt bzw. wissen lässt, dass sie in der Nähe ist.

Ebenso kann über soziale Medien jemand gestalkt werden (Cyber-Stalking), z.B. durch rufschädigende Kommentare oder bedrohliche Textnachrichten.

§107a Beharrliche Verfolgung

Die gesetzliche Lage

§107c Strafgesetzbuch
Durch dieses Gesetz wird klargestellt, dass Beleidigungen, Bedrohungen oder Belästigungen strafbar sind, auch wenn sie im Internet stattfinden.
Von Cyber-Mobbing spricht man dann, wenn so eine Belästigung wiederholt passiert bzw. über längere Zeit für andere wahrnehmbar ist.

Mobbing im Internet verletzt die Betroffenen und deren Persönlichkeitsrechte:

Recht auf Wahrung der Privatsphäre

In der österreichischen Verfassung ist festgelegt, dass auf Informationen über das persönliche Privatleben (auch vertrauliche Aufzeichnungen) nur unter ganz bestimmten Umständen zugegriffen werden darf.

ABGB §1328a

Recht am eigenen Bild

Fotos, welche die „berechtigten Interessen“ einer Person verletzen – also sie bloßstellen oder herabsetzen -, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Urheberrechtsgesetz

Hasspostings

Durch das „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ können nun Postings, welche die Menschenwürde verletzen, rasch gelöscht werden – und die beschuldigte Person wird von den Behörden ausgeforscht.

Straftatbestände bei Hass im Netz

Nacktaufnahmen

Das Herstellen, Verschicken und der Besitz von pornografischen Fotos oder Videos, an denen Minderjährige beteiligt sind, ist gesetzlich verboten.

§207a Pornografische Darstellung Minderjähriger

Sexuelle Belästigung im Internet

Das betrifft unangemessene sexuelle Fragen und übergriffige Bemerkungen in Chatportalen, in sozialen Netzwerken oder bei Online-Spielen.

Mehr Infos dazu gibt es hier

Better together

Aus dem digitalen Alltag ...

... Fragen, Fallbeispiele & Verhaltenstipps

... es war doch nur Spaß!

Die Grenze zwischen schlechten Scherzen und Mobbing liegt dort, wo Beleidigungen oder verletzende Nachrichten wiederholt passieren, wo Gerüchte oder vertrauliche Informationen verbreitet werden oder wo jemand absichtlich ausgegrenzt wird. 
Tipps & Infos vom JugendService

Wann handelt es sich um Cyber-Mobbing und was kann ich dagegen tun?

Mit Cyber-Mobbing ist das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen, Beschimpfen oder Belästigen über digitale Medien gemeint.
Beim Cyber-Mobbing wird Bloßstellendes in Sozialen Netzwerken oder Messengern (z. B. WhatsApp) geteilt. Es wird beschimpft, beleidigt, bedroht und aus Spiele-Clans und WhatsApp Gruppen ausgeschlossen. Hass-Gruppen werden eröffnet, Fake-Profile erstellt und mit intimen bzw. peinlichen Fotos und Videos veröffentlicht.
Rat auf Draht hat hilfreiche Tipps, was zu tun ist und wo es Unterstützung gibt

Wie sollen wir in der Schule vorgehen, wenn wir den Verdacht haben, dass Mobbing in sozialen Netzwerken passiert?

Anhand eines Fallbeispiels beschreibt die Schulpsychologische Bildungsberatung sinnvolle Leitfragen und eine Grundstruktur zur Vorgehensweise: 
schulpsychologie.at

Wenn es heißt, Cyber-Mobbing beeinträchtigt die Betroffenen in ihrer Lebensführung - was ist damit gemeint?

Damit ist gemeint, dass die Betroffenen dadurch an Ansehen in ihrem sozialen Umfeld verlieren und/oder ihr Privatleben stark beeinflusst wird.
Häufig ist eine bedrückte Stimmung zu bemerken, Stress wird schwieriger auszuhalten oder Konzentrationsprobleme treten auf. Viele müssen einfach ständig an das Mobbing und die verbreiteten Nachrichten/Bilder etc. denken. Das wirkt sich natürlich auch auf die Leistungsfähigkeit in der Schule oder Arbeit aus, manche ziehen sich völlig zurück oder reagieren mit körperlichen Symptomen (wie Kopf- und Bauchschmerzen). Auch die Flucht in andere Welten (Onlinespiele) kann eine Folge davon sein.
In schlimmen Fällen leiden Betroffene unter Angstzuständen, Isolation und Verzweiflung.

Check it ... sicher unterwegs?

Du findest hier Situationen, die du vielleicht aus deinem digitalen Alltag kennst. Namen sind frei erfunden!

Triff deine Entscheidung:

  • ist das Verhalten ok: „in Ordnung“
  • eigentlich unpassend, aber nicht verboten: „nicht ok“
  • oder sogar gesetzlich verboten: „strafbar“
Fragen
Richtige Antwort
Begründung
Frage 1
Strafbar
Es ist eine Verletzung der Privatsphäre, sich unbefugt Zugang zu Daten zu verschaffen, die offensichtlich geschützt werden wollten – wie die persönlichen Aufzeichnungen von Marie. Und natürlich ist es verboten, Informationen aus dem privaten Lebensumfeld ohne Berechtigung online zu verbreiten.
Frage 2
Nicht ok
Dass Ali als einziger im Sportverein nicht zu Jojos Geburtstag eingeladen wird – und das auch noch ganz offensichtlich über die Chat-Gruppe –, ist ausgrenzend und kränkend. Und es sagt einiges über den Gruppenzusammenhalt und Teamgeist im Sportverein aus… Aber es ist nicht gesetzlich verboten.
Frage 3
Strafbar
„Happy Slapping“ (wenn körperliche Angriffe oder andere Gewalthandlungen mitgefilmt und anschließend im Internet verbreitet werden) ist eine Straftat. Auch wenn die Gewalt nicht real, sondern gestellt ist, kann das bereits strafbar sein. Denn es ist laut Jugendschutz verboten, gewaltverherrlichende Inhalte Jugendlichen zugänglich zu machen. Niko, Chris und Susan verstoßen mit ihrer Aktion gegen das Jugendschutzgesetz – und dass es nicht cool ist, Gewalt nachzustellen, versteht sich eigentlich von selbst.
Frage 4
In Ordnung
Natürlich ist es in Ordnung, die eigene Meinung zu äußern oder klärende Informationen zu veröffentlichen, wenn man sich bei einem Thema gut auskennt. Wichtig ist es dabei, keine ungeprüften Nachrichten weiterzuleiten oder dubiose Quellen zu zitieren – aber ich gehe davon aus, dass Greta Fake News und Fakten unterscheiden kann.
Frage 5
In Ordnung
Um unangenehme Kontakte fernzuhalten oder übergriffige Chats abzubrechen, gibt es genau diese Möglichkeit: eine Person zu blockieren, damit sie dich nicht mehr anschreiben kann. Damit setzt Mike eine klare Grenze, dass er keinen Kontakt mehr will. Und so nebenbei – Schluss machen per Snapchat?! Echt jetzt?

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