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Safe durch digitale Welten

Intimität und Sexualität sind sensible Themen, denn hier geht es um Vertrauen und Verletzlichkeit – eine positive Haltung zur eigenen Identität und Körperlichkeit zu entwickeln, ist eine der großen Herausforderungen beim Heranwachsen.
Im digitalen Zeitalter ist der Zugang zu sexuellen Inhalten schwer zu kontrollieren, auch wenn im Umfeld entsprechende Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Es stärkt, gut vorbereitet zu sein: auf eine mögliche  Überflutung mit pornografischen Bildern, auf übergriffige Kommentare bis hin zu missbräuchlichen Situationen.  

Kritische Medienkompetenz bietet Schutz und Orientierung im Umgang mit sexuellen Inhalten im Internet.

Schutz vor Übergriffen im Internet

Sexuelle Belästigung im Netz
Unangemessene sexuelle Fragen, obszöne Witze und übergriffige Bemerkungen in Chatportalen, unerwünschtes Drängen in sozialen Netzwerken oder bei Online-Spielen sowie das Versenden von Nacktfotos und Nacktvideos  – all das sind Situationen, die Jugendliche aus ihrem digitalen Alltag kennen.

Catfishing meint das Vortäuschen einer falschen Online-Identität, also jemand gibt sich im Internet als jemand anderes aus.

Am häufigsten kommt das auf Datingportalen oder in sozialen Netzwerken vor. Meist wird mit einem Fake-Profil verschleiert, wer in Wirklichkeit dahinter steckt – die Motive dafür können auch gefährlich sein: sich als gleichaltrig ausgeben, betrügerische Absichten oder Manipulation.

„Dickpic“ ist ein englischer Begriff für ein Penisbild, das unaufgefordert versendet wird.

Solche Bilder ohne Zustimmung zu verschicken, fällt unter sexuelle Belästigung. Das gilt natürlich auch für Bilder von weiblichen Geschlechtsteilen.

Pornografie ist die direkte Darstellung des Sexualaktes mit dem Ziel, die Konsument:innen sexuell zu erregen.

Jugendliche dürfen laut Jugendschutz keinen Zugang zu pornografischen Darstellungen haben – es dürfen ihnen also keine Pornos angeboten, vorgeführt oder weitergegeben werden.

Das Erstellen, Verschicken und der Besitz von pornografischen Fotos oder Videos, an denen Minderjährige beteiligt sind, ist gesetzlich verboten.
§207a Pornografische Darstellung Minderjähriger

Sextortion (aus Sex und Extortion = Erpressung) passiert häufig in sozialen Netzwerken oder auf Dating-Plattformen. Von einem (sehr attraktiven) Profil kommt eine Aufforderung, nackt vor der Kamera zu posieren oder intime Fotos zu schicken.
Danach folgt die Erpressung, bestimmte Gegenleistungen zu erbringen, um eine Veröffentlichung der Bilder zu verhindern.

Bei Cyber-Grooming wird das Internet genutzt, um sich das Vertrauen junger Menschen zu erschleichen – und dann gezielt sexuelle Kontakte anzubahnen oder an Nacktbilder zu kommen.

Erwachsene geben sich dabei oft als Gleichaltrige oder als Talentescouts aus bzw. nutzen sie auch Onlinespiele, um ins Gespräch zu kommen.

Grooming ist strafbar:
§208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen

Damit sind Hasspostings, also abwertende und beleidigende Äußerungen im Internet gemeint. Oft handelt es sich dabei um sexistische, rassistische oder andere diskriminierende Kommentare.

Hass im Netz kann strafbar sein, wenn sie z.B. gefährliche Drohungen beinhalten oder als fortdauernde Belästigung unter Cyber-Mobbing fallen.

Das sind sog. „Rachepornos“, die meist im Zuge einer Trennung von gekränkten Ex-Partner:innen im Internet verbreitet werden, ohne dass die Betroffenen davon wissen.

Wortwörtlich meint der Begriff „unter den Rock blicken“ – im Allgemeinen sind damit aber alle heimlichen Bildaufnahmen des Intimbereichs gemeint.

Ohne Zustimmung intime Fotos zu machen, ist strafbar. Auch wenn das Bild nicht veröffentlicht wird.

§120a Unbefugte Bildaufnahmen

Deepfakes sind Bilder oder Videos, die mit Hilfe von KI (künstlicher Intelligenz) absichtlich verändert wurden.

Missbrauch von Deepfakes passiert z.B. im pornografischen Bereich, wenn falsche Nacktvideos erstellt werden.

Damit ist das gezielte Anlocken oder Ködern („to lure“) von Jugendlichen durch Erwachsene gemeint. Mit verlockenden Angeboten wird versucht, sie zu einem bestimmten Verhalten zu verleiten.

Diese Kontaktanbahnung wird auch als Zugang für missbräuchliche Angebote genutzt, um z.B. intime Aufnahmen zu bekommen.

Sexting bezeichnet vor allem das Versenden von Nacktfotos oder -videos über Internet und Handy. 

Sexting ist straffrei, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind und alles einvernehmlich abläuft.

Die gesetzliche Lage

Jugendschutz & Pornografie
Laut Oö. Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu pornografischen Darstellungen haben – es dürfen ihnen also keine Pornos angeboten, vorgeführt, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden.

Hier sind die Grenzen zu sexueller Belästigung bis hin zu strafbaren Handlungen:

Recht auf Wahrung der Privatsphäre

In der österreichischen Verfassung ist festgelegt, dass auf Informationen über das persönliche Privatleben (auch vertrauliche Aufzeichnungen) nur unter ganz bestimmten Umständen zugegriffen werden darf.

ABGB §1328a

Recht am eigenen Bild

Fotos, welche die „berechtigten Interessen“ einer Person verletzen – also sie bloßstellen oder herabsetzen -, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Urheberrechtsgesetz

Nacktaufnahmen

Klar verboten sind unbefugte Bildaufnahmen von intimen Körperstellen. Auch Fotos auf dem Klo oder aus der Umkleidekabine gehören dazu.

§120a Unbefugte Bildaufnahmen

Sexuelle Belästigung im Internet

Die Grenze zu Belästigung beginnt dort, wo das Verhalten anderer als unangenehm erlebt wird oder Angst erzeugt. Grenzüberschreitendes Verhalten kann auch strafbar sein:

§107 Gefährliche Drohung
§105 Nötigung

Nackt im Netz

Schutz für sich & andere: No Go …!

  • unaufgefordert Nacktbilder schicken
  • ohne Zustimmung intime Fotos machen
  • freizügige Aufnahmen erzwingen
  • bloßstellende Inhalte veröffentlichen
  • Sexting oder private Videos an Dritte weiterleiten

... in echt
viel schöner

Aus dem digitalen Alltag ...

... Fragen, Fallbeispiele & Verhaltenstipps

Welche Risiken hat Sexting?

Grundsätzlich geht es um den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit persönlicher Daten: Bei der Veröffentlichung intimer Aufnahmen ist auch die Gefahr des Missbrauchs gegeben – wie sexuelle Belästigung im Internet, unerlaubtes Weiterleiten an andere oder sogar Cyber-Mobbingattacken.  

Beziehungen können sich ändern, und damit leider auch der Vertrauensgrundsatz, dass private Aufnahmen immer privat bleiben. 
Denn  sobald Bilder und Videos an andere weitergeleitet wurden, lässt sich nicht mehr kontrollieren, was damit weiter geschieht…

Daher ein Tipp am Rande: auch im Rausch der Verliebtheit beachten, dass die eigene Person auf intimen Bildern nicht erkennbar ist.

Und ein Hinweis in aller Deutlichkeit: die Weitergabe persönlichen Materials von anderen ist kein harmloser Scherz, sondern kann weitreichende Folgen haben!
Ebenso ist das Drängen auf Nacktaufnahmen ein absolutes No-Go, im Internet wie im echten Leben.

Warum ist bei OnlyFans Vorsicht geboten?

OnlyFans ist eine Plattform, auf der Leute Bilder und Videos (oft von sich selbst) teilen – meist gegen Bezahlung. Während sexuelle Inhalte auf Facebook oder Instagram verboten sind, sind sie hier erlaubt – so verdienen Content Creator Geld damit, wenn sie Nacktaufnahmen über OnlyFans teilen.

Viele Inhalte der Plattform sind nicht für Jugendliche geeignet, da es sich um eindeutig sexualisierte und pornografische Angebote handelt. Gerade in den kostenpflichtigen Bereichen gibt es kein anerkanntes Altersverifikations­system.  Die Registrierung findet ohne Altersabfrage statt. Nur wenn Nutzer:innen selbst Inhalte teilen möchten, werden Nachweise erforderlich.

 

Ich habe ein Nacktbild meines Ex gespeichert, das er mir damals geschickt hat. Nun möchte er, dass ich es lösche. Muss ich das tun?

Ja, denn das Gesetz in Österreich besagt, dass jede:r das Recht hat, über persönliche Daten und Bilder zu bestimmen.

Wenn eine Person verlangt, dass ein solches Bild gelöscht wird, muss dem nachgekommen werden – ohne die fortlaufende Zustimmung der abgebildeten Person, darf das Bild nicht weiter gespeichert oder verwendet werden. 

Dürfen Jugendliche Pornos konsumieren, wenn sie dabei von einem/r Erwachsenen beaufsichtigt werden?

Nein. In Österreich ist der Konsum von Pornografie für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob sie beaufsichtigt werden oder nicht.
Erwachsene machen sich sogar strafbar, wenn sie Jugendlichen pornografische Inhalte vorführen oder bereitstellen.

P. und W. (beide 17 Jahre alt) haben sich bei sexuellen Handlungen gefilmt. Sie wollen das Video mit WhatsApp an Freund:innen schicken. Dürfen sie das, wenn es beide wollen?

Achtung! Pornografische Bilder von unter 18jährigen dürfen nur von der Person verschickt werden, die darauf abgebildet ist („Sexting“). Da aber mehrere Personen abgebildet sind, darf das Video generell nicht verschickt werden. Das fällt unter pornografische Darstellung Minderjähriger.

Check it ... sicher unterwegs?

Du findest hier Situationen, die du vielleicht aus deinem digitalen Alltag kennst. Namen sind frei erfunden!

Triff deine Entscheidung:

  • ist das Verhalten ok: „in Ordnung“
  • eigentlich unpassend, aber nicht verboten: „nicht ok“
  • oder sogar gesetzlich verboten: „strafbar“
Fragen
Richtige Antwort
Begründung
Frage 1
In Ordnung
Welche Fotos Joe von sich selbst postet, ist natürlich seine Privatangelegenheit. Wenn Bilder jedoch mal online sind, kann kaum kontrolliert werden, was mit diesen weiter passiert – oder welche Kommentare dazu abgegeben werden.
Frage 2
Nicht ok
Die Kommentare gehen schon in Richtung Trolling – damit sind störende oder beleidigende Beiträge gemeint, die emotionale Reaktionen auslösen möchten. Auch Bodyshaming fängt hier an: wenn abwertende Äußerungen über das Aussehen anderer abgegeben werden. Das ist ein verletzendes Verhalten von Chris und kann sogar strafbar werden, wenn aus seinen Kommentaren wiederholte, persönliche Beleidigungen werden - denn dann handelt es sich um Cyber-Mobbing.
Frage 3
Strafbar
Bloßstellende und unbefugte Bildaufnahmen sind verboten und dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergeleitet werden. Tobi macht sich also mit beiden Handlungen strafbar: mit den unerlaubten Fotos an sich und natürlich mit der Veröffentlichung im Chat.
Frage 4
Strafbar
Sexting (also das Versenden von Nacktfotos über Internet und Handy) ist nur dann straffrei, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind – und natürlich alles einvernehmlich abläuft. Jamie ist erst 13 Jahre alt!
Frage 5
Strafbar
Ohne Zustimmung intime Aufnahmen oder private Videos an Dritte weiterzuleiten bzw. zu veröffentlichen, ist gesetzlich verboten. „Rachepornos“ (oder Revenge Porns) werden meist nach einer Trennung von gekränkten Ex-Partner:innen – wie bei Luca – verbreitet, ohne Wissen der Betroffenen. Das ist strafbar.

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