In Begleitung einer Aufsichtsperson ohne zeitliche Begrenzung
Aufsichtspersonen sind: Erziehungsberechtigte oder andere Erwachsene, denen die Aufsicht über eine:n Jugendliche:n anvertraut wurde – entweder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (zB als Lehrer:in) oder direkt von den Erziehungsberechtigten (mit schriftlicher Einverständniserklärung*).
Ohne Aufsichtsperson gelten folgende Ausgehzeiten
– unter 14 Jahren von 5.00 bis 22.00 Uhr
– mit 14 und 15 Jahren von 5.00 bis 24.00 Uhr
– ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung
Aber aufgepasst: Das Gesetz regelt nur den maximalen Rahmen – tatsächlich entscheiden deine Eltern oder Erziehungsberechtigten, ob du früher nach Hause musst. Sie können deine Ausgehzeiten verkürzen, aber nicht verlängern.
Auch mit einer schriftlichen Bestätigung deiner Eltern darfst du nicht ohne Aufsichtsperson außerhalb der gültigen Ausgehzeiten unterwegs sein.
§ 5
(1) Jugendlichen ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (zB Plätze, Straßen, Parks, Freigelände), in Gastgewerbebetrieben im Sinn der Gewerbeordnung 1994, in Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen im Sinn des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes und Kinovorführungen erlaubt
Jugendschutz & Ausgehzeiten – Warum?
Als Jugendliche:r ist dein Körper noch im Wachstum, die Entwicklung des Gehirns und die hormonellen Veränderungen brauchen eine gesunde Basis. Schläfst du (öfter) zu wenig, schwächt das deine Konzentration, deine Reaktions- und Leistungsfähigkeit.
Aber nicht nur, wie lange du unterwegs bist, hat Auswirkungen auf deine Gesundheit, sondern auch, wo und mit wem du deine Ausgehzeiten verbringst. In der Nacht ist die Gefahr von Unfällen oder Übergriffen wesentlich höher als untertags. Denn in der Dunkelheit ist es auch schwieriger, sich zu orientieren oder Gefahren rechtzeitig abzuschätzen.
Deine Erziehungsberechtigten dürfen deine Ausgehzeiten verkürzen und verlangen, dass du früher zu Hause bist – auch wenn im Gesetz ein späteres Ende steht.
Achte immer darauf, in welchem Bundesland du dich aufhältst (Ausgehzeiten) und in welche Lokale, Straßen,.. du gehst (Schutz).
Da dein Körper sich als Teenager noch in der Entwicklung befindet, braucht er ausreichend Schlaf – damit sind zwischen 8 und 10 Stunden pro Nacht gemeint.
Vermeide schlecht beleuchtete und menschenleere öffentliche Orte, wenn
du abends unterwegs bist. Für zusätzliche Sicherheit sorgst du, wenn du in Begleitung bist.
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
JugendService Linz
Jugendberatung